Ordnung ist die Verbindung des Vielen nach einer Regel..
Immanuel Kant 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Theaterschule Freiberg     Stand: 01.06.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Theaterschule Freiberg und dem Schüler*innen bzw. den gesetzlichen Vertreter*innen.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und den Schüler*innen sind privatrechtlicher Natur. Die AGB werden durch Abschluss der Unterrichtsvereinbarung wirksam.
Sie können jederzeit in der Theaterschule und/oder auf deren Webseite www.theaterschule-freiberg.de eingesehen werden.

3. An- und Abmeldungen

Die Anmeldung erfolgt durch die Unterrichtsvereinbarung. Diese wird bei Minderjährigen durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen mit der Unterschrift rechtsgültig. 
Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
Eine Anmeldung ist monatlich möglich. Eine Kündigung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vor folgenden Terminen zu erfolgen: 31. August; 28. Februar.

Bei Neuverträgen ist eine Kündigung nach dem ersten Unterrichtsmonat möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:
Theaterschule Freiberg, Bahnhofstraße 34, 09599 Freiberg. Oder per Mail einzureichen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten an die Mailadresse: lebenskunst-theaterschule@web.de.

Das Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Vertragsende. Ausnahmekündigungen nach Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
Veranstaltungen und Kurse mit Anmeldefristen unterliegen den jeweiligen Bestimmungen, welche bei Buchung eingesehen werden können.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Theaterschule besteht nicht. Die Theaterschule behält sich ein fristloses Kündigungsrecht aus künstlerischen Gründen vor.
In diesem Fall werden noch ni
cht in Anspruch genommene und bezahlte Leistungen rückerstattet.

4. Umsatz und Leistungen

Die Theaterschule verpflichtet sich, den Schüler*innen regelmäßig nach dem in der Unterrichtsvereinbarung beschriebenen Unterrichtseinheiten Unterricht in dem jeweiligen Schulungsbereich zu erteilen.
Der Unterricht findet wöchentlich, wenn nicht anders vereinbart, laut festgelegter Unterrichtszeit statt. Onlineunterricht kann bei Bedarf in Ausnahmefällen gehalten werden.
Fächerübergreifender Unterricht ist möglich. Die gebuchte Unterrichtszeit ist übertragbar und kann dementsprechend auch in einem anderen Fach genutzt werden.
Unterrichtszeiten welcher nicht mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin abgesagt werden, gelten als stattgefunden!  Absagen bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden mit 10,00€ Gebühr veranschlagt, falls kein Ersatz für die Unterrichtszeit gefunden wird. 
Fehlstunden seitens der Lehrer werden zeitnah nach Absprache nachgeholt. Bei längerfristig geplanter Abwesenheit innerhalb eines Kurses kann die jeweilige Kursunterrichtsgebühr nach Absprache angepasst werden. Die Ferienzeiten der Theaterschule Freiberg entsprechen den amtlichen Schulferien des Freistaats Sachsen.
Zu diesen Zeiten sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein 
regulärer Unterricht statt.  Unser Honorar ist über das gesamte Jahr nach Unterrichtseinheiten kalkuliert, so dass auch während der Ferienzeiten die Unterrichtsgebühr zu entrichten ist.
Bei Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt wird die Unterrichtsgebühr anteilig in Höhe von 20 Prozent einbehalten.
Die Schüler*innen verpflichten sich, die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln. Für Verlust und Beschädigung haften die Schüler*innen bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen in vollem Umfang.

5. Gebühren

Der Besuch der Theaterschule ist gebührenpflichtig. Grundlage zur Entrichtung ist die Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche aus der Unterrichtsvereinbarung hervor geht. 
Die Gebühren sind wie in der Unterrichtsvereinbarung festgelegt zu zahlen. Die Gebührenliste hängt in der Theaterschule aus. 

6. Bild-und Tondokumente

Die Veröffentlichung von Bild- und Tondokumenten, welche im Rahmen des Unterrichts oder anderen Veranstaltungen der Theaterschule entstanden sind, dürfen ausschließlich von der Theaterschule durchgeführt bzw. genutzt werden. Die Rechte an allen Aufnahmen auch privater Natur verbleiben bei der Schule. Aufnahmen dürfen ohne Zustimmung der Schulleitung nicht weitergegeben bzw. öffentlich gezeigt werden. Die Theaterschule hat das Recht, alle o.a. Bild- und Tondokumente zu veröffentlichen.

7. Gerichtsstand und Inkrafttreten

Der Gerichtsstand ist Freiberg/Sachsen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2026 in Kraft.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der Zielsetzung des Vertrages am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.