Stand: 01.07.2021
Diese AGB gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Theaterschule Freiberg und dem Schüler/der Schülerin bzw. seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und dem Schüler/der Schülerin sind privatrechtlicher Natur. Die AGB werden durch Abschluss der Unterrichtsvereinbarung wirksam und können jederzeit in der Theaterschule und/oder auf deren Webseite www.theaterschule-freiberg.de eingesehen werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Unterrichtsvereinbarung. Diese wird bei Minderjährigen durch ihre gesetzlichen Vertreter mit der Unterschrift und dem Kauf eines Unterrichtspaketes festgelegt. Sind die Unterrichtseinheiten absolviert, endet der Vertrag automatisch, wenn keine weiteren Pakete dazugebucht werden.
Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anmeldung (Buchung eines Unterrichtspaketes) ist jederzeit möglich, Veranstaltungen und Kurse mit Anmeldefristen unterliegen den jeweiligen Bestimmungen, welche bei Buchung eingesehen werden können. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Theaterschule besteht nicht.
Die Theaterschule verpflichtet sich, dem Schüler/der Schülerin
regelmäßig nach dem in der Unterrichtsvereinbarung
beschriebenen Unterrichtseinheiten Unterricht in dem jeweiligen
Schulungsbereich zu erteilen. Der Unterricht findet nach
Absprache im Präsenzunterricht oder im Onlineunterricht statt.
Die Gebühren des Unterrichtspaketes sind vor Beginn des
Unterrichtes zu zahlen. Vereinbarte Unterrichtseinheiten, die
der Schüler/die Schülerin unentschuldigt versäumt, gelten als
durchgeführt. Als unentschuldigt gilt, wenn die Absage nicht
mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt wird.
Ausweichtermine werden bei entschuldigtem Fehlen
angeboten.
Der Kursunterricht (Kiga) ist davon ausgenommen. Fehlstunden
einzelner Schüler können nicht nachgeholt werden. Bei
längerfristig geplanter Abwesenheit innerhalb eines Kurses,
wird die jeweilige Kursunterrichtsgebühr nach Absprache
angepasst!
Die gesetzlichen Schulferien entfallen. Unterricht ist in
dieser Zeit nach Absprache jederzeit möglich. Kurse werden
individuell angeboten und sind den jeweiligen Aushängen bzw.
den Ankündigungen zu entnehmen.
Bei Ausfall des Unterrichtes durch Verschulden der Theaterschule wird die Unterrichtsgebühr am Ende des jeweiligen Quartals zurückgezahlt, soweit die Schule keinen Ersatz gewährleisten kann. Bei Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt wird die Unterrichtsgebühr anteilig (20 Prozent) einbehalten. Der Schüler/die Schülerin verpflichten sich, die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln. Für Verlust und Beschädigung haftet der Schüler/die Schülerin bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang.
Der Besuch der Theaterschule ist gebührenpflichtig. Grundlage zur Errichtung ist die Gebührenordnung in der jeweiligen Fassung, welche in der Unterrichtsvereinbarung geschrieben steht. Die Unterrichtsgebühr wird auf die im Vertrag vereinbarten Unterrichtseinheiten (UE) berechnet.
Die Veröffentlichung von Bild- und Tondokumenten, welche im Rahmen des Unterrichts oder anderen Veranstaltungen der Theaterschule entstanden sind, dürfen ausschließlich von der Theaterschule durchgeführt bzw. genutzt werden. Die Rechte an allen Aufnahmen auch privater Natur verbleiben bei der Schule. Aufnahmen dürfen ohne Zustimmung der Schulleitung nicht weitergegeben bzw. öffentlich gezeigt werden. Die Theaterschule hat das Recht, alle o.a. Bild- und Tondokumente zu veröffentlichen.
Der Gerichtsstand ist Freiberg/Sachsen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2021