Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Theaterschule Freiberg
Stand: 01.06.2026
1.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die
vertraglichen Beziehungen zwischen der Theaterschule
Freiberg und dem
Schüler*innen bzw. den gesetzlichen
Vertreter*innen.
2.
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen
der Schule und den Schüler*innen sind
privatrechtlicher Natur. Die AGB werden durch Abschluss der
Unterrichtsvereinbarung wirksam.
Sie können jederzeit in der Theaterschule und/oder auf
deren Webseite www.theaterschule-freiberg.de eingesehen
werden.
3. An- und
Abmeldungen
Die Anmeldung erfolgt durch die
Unterrichtsvereinbarung. Diese wird bei
Minderjährigen durch
ihre gesetzlichen Vertreter*innen mit der Unterschrift
rechtsgültig.
Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich
mitzuteilen.
Eine
Anmeldung ist monatlich möglich. Eine Kündigung hat schriftlich mindestens 4
Wochen vor folgenden Terminen zu erfolgen: 31.
August; 28. Februar.
Bei Neuverträgen ist eine
Kündigung nach dem ersten Unterrichtsmonat
möglich. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende
Adresse zu richten:
Theaterschule Freiberg, Bahnhofstraße 34, 09599 Freiberg. Oder
per Mail einzureichen mit Unterschrift des
Erziehungsberechtigten an die Mailadresse:
lebenskunst-theaterschule@web.de.
Das Fernbleiben vom Unterricht
stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht von
der Zahlungsverpflichtung bis zum
Vertragsende. Ausnahmekündigungen nach Vereinbarungen
bleiben davon unberührt.
Veranstaltungen und Kurse mit Anmeldefristen
unterliegen den jeweiligen
Bestimmungen, welche
bei Buchung eingesehen werden können.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die
Theaterschule besteht nicht. Die Theaterschule behält
sich ein fristloses
Kündigungsrecht aus künstlerischen Gründen vor.
In diesem Fall werden noch nicht in Anspruch genommene und bezahlte
Leistungen rückerstattet.
4. Umsatz und
Leistungen
Die Theaterschule verpflichtet
sich, den Schüler*innen regelmäßig nach dem in
der Unterrichtsvereinbarung beschriebenen
Unterrichtseinheiten Unterricht in dem
jeweiligen Schulungsbereich zu
erteilen.
Der
Unterricht findet wöchentlich, wenn nicht anders vereinbart,
laut festgelegter Unterrichtszeit statt. Onlineunterricht kann
bei Bedarf in Ausnahmefällen gehalten
werden.
Fächerübergreifender Unterricht ist
möglich. Die gebuchte Unterrichtszeit ist
übertragbar und kann dementsprechend auch in einem anderen Fach
genutzt werden.
Unterrichtszeiten welcher nicht
mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin abgesagt werden,
gelten als stattgefunden! Absagen bis zu 48 Stunden vor
dem gebuchten Termin werden mit 10,00€ Gebühr veranschlagt,
falls kein Ersatz für die Unterrichtszeit gefunden
wird.
Fehlstunden seitens der Lehrer werden zeitnah
nach Absprache nachgeholt. Bei längerfristig geplanter Abwesenheit
innerhalb eines Kurses kann die
jeweilige Kursunterrichtsgebühr nach Absprache
angepasst werden. Die
Ferienzeiten der Theaterschule Freiberg entsprechen den
amtlichen Schulferien des Freistaats Sachsen.
Zu diesen Zeiten sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet
kein regulärer
Unterricht statt. Unser Honorar ist über das gesamte Jahr
nach Unterrichtseinheiten kalkuliert, so dass auch
während der Ferienzeiten die Unterrichtsgebühr zu entrichten
ist.
Bei
Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt wird die
Unterrichtsgebühr anteilig in Höhe von 20 Prozent
einbehalten.
Die
Schüler*innen verpflichten sich, die Unterrichtsräume pfleglich
zu behandeln. Für Verlust und Beschädigung haften die Schüler*innen
bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen in
vollem Umfang.
5. Gebühren
Der Besuch der Theaterschule ist
gebührenpflichtig. Grundlage zur Entrichtung ist
die Gebührenordnung
in der jeweils aktuellen Fassung, welche aus der
Unterrichtsvereinbarung hervor geht.
Die Gebühren sind wie in der
Unterrichtsvereinbarung festgelegt zu zahlen. Die Gebührenliste
hängt in der Theaterschule aus.
6. Bild-und
Tondokumente
Die Veröffentlichung von Bild- und Tondokumenten, welche im Rahmen des Unterrichts oder anderen Veranstaltungen der Theaterschule entstanden sind, dürfen ausschließlich von der Theaterschule durchgeführt bzw. genutzt werden. Die Rechte an allen Aufnahmen auch privater Natur verbleiben bei der Schule. Aufnahmen dürfen ohne Zustimmung der Schulleitung nicht weitergegeben bzw. öffentlich gezeigt werden. Die Theaterschule hat das Recht, alle o.a. Bild- und Tondokumente zu veröffentlichen.
7. Gerichtsstand und Inkrafttreten
Der Gerichtsstand ist Freiberg/Sachsen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2026 in Kraft.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen
der
Zielsetzung des Vertrages am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
